Ausfallhonorar:
Terminabsagen oder verschiebungen bis 24 Stunden vor dem Termin sind Kostenfrei.
Bei Terminabsagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen, berechnen wir ein Ausfallhonorar von 80% der jeweilig gebuchten Leistung.
Hinweis für Privat-/Beihilfe- oder Zusatzversicherte:
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten nach verschiedenen Leistungstabellen - bitte informiere dich vorab bei deiner Versicherung über die genauen Regelungen und Konditionen. Diese Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Hinweis für gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherte:
Naturheilkundliche und präventive Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Daher trägst du die Kosten selbst. Die Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern.
Osteopathische Behandlungen werden von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von deiner Krankenkasse ab. Bitte informiere dich vorab direkt bei deiner Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Erstattung.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen.
Diesbezüglich berät dich dein Steuerberater.




